Nachhaltigkeit – ESG

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend. Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Berichterstattung wird sukzessive auf Unternehmen ausgeweitet, die bisher noch nicht unter die Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD) fielen.

Betroffen sind Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die:

•im handelsrechtlichen Sinne große Unternehmen (dh wenn zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind: 40 Mio. Euro Umsatz, 20 Mio. Bilanzsumme, 250 MA)

•im handelsrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind,

•Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.

Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen. Dir noch durch die EU-Kommission zu erlassenden Standards werden durch EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) unter Einbeziehung von Stakeholdern und Expert*innen entwickelt. 

Die CSRD verankert die sogenannte doppelte Wesentlichkeit, wonach Unternehmen verpflichtet sind, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung extern geprüft werden. In einem ersten Schritt ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) verlangt, was der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung entspricht.

Um den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu erleichtern, sollen diese künftig verpflichtender Teil des Lageberichts sein. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll sukzessive denselben Stellenwert wie die klassische finanzielle Berichterstattung erhalten.

Im Rahmen der CSRD sollen die Informationen zur Nachhaltigkeit im European Single Electronic Format (ESEF) offen gelegt werden. Dazu plant die Europäische Kommission die Veröffentlichung einer eigenen XBRL-Taxonomie.